Casting Promotion Model Management
 
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:: Model Agency ::    Casting Promotion    :: Model Agentur ::

 

:: Allgemeine Buchungsreglement ::

:: Casting Promotion Modelmanagement ::

:: I ::

:: Buchungsgrundlagen ::

1.                               Die Agentur gibt Erklärungen gegenüber dem Kunden im Namen und Auftrag des Fotomodells ab. Als Kunde gilt derjenige, der bei der Agentur bucht, soweit nicht ausdrücklich bei der  Buchung etwas anderes vereinbart wird.

2.                               Der Kunde schuldet der Agentur die Vermittlungsprovision. Die beträgt, soweit nicht anders  vereinbart, 20 % des vereinbarten Fotomodellhonorars, mindestens aber € 30,-- oder des zu zahlenden Ausfallhonorars zzgl. MwSt.
Jegliche Haftung der Agentur aus dem vermittelten Rechtsverhältnis ist ausgeschlossen. Der  Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen das Fotomodell mit dem Provisionsanspruch der Agentur aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.

3.                               Der Kunde schuldet die Vermittlungsprovision auch für Folgebuchungen, solange das Fotomodel/Mannequin sich von der Agentur vertreten lässt. Er verpflichtet sich ausdrücklich,  Direktbuchungen unter Umgehen der Agentur zu unterlassen. Der Provisionsanspruch der  Agentur gegenüber dem Auftraggeber bleibt somit in jedem Fall bestehen!

:: II ::

:: Honorartarife ::

A) Normalhonorare gültig für redaktionelle Arbeiten, bezahlte PR, Prospekte, Kataloge, Broschüre etc.
B) Spezialtarife für Werbung in den klassischen Medien TV, Video, Kino usw.
C) Zuschläge zu A) werden verrechnet für Anzeigen, Packungen, Plakate, POS, Displays, Wäsche, Miederwaren, Akt.
Der Tarif A) ist zugleich Berechnungsbasis für Ausfallhonorare, Spesenersatz etc.

Zur Entgegennahmen von Honoraren sind Modelle berechtigt. Reisespesen sowie
km-Geldabrechnungen können auch vom Modell sofort mit dem Auftraggeber erledigt werden.

:: III ::

:: Buchungsarten ::

A) Festbuchungen werden durch die (wenn zeitlich möglich) Modelagentur schriftlich bestätigt und sind für alle Parteien bindend.


B)
Optionsbuchungen verschaffen dem Kunden ein Buchungsvorrecht bzw. sind terminverbindliche Reservierungen. Eine Option verfällt, wenn spätestens drei Werktage (bis 18.00 Uhr) vor Tätigkeitsbeginn oder innerhalb von einem Werktag nach Aufforderung durch die Agentur eine Festbuchung erfolgt. Samstag und Sonntag sind keine Werktage.
Es gilt Mitteleurop. Zeitrechnung.
Optionen werden nach Buchungseingang notiert. Handelt es sich nicht um eine erste Option,
wird dem Kunden der Rang der Option mitgeteilt. Verfällt eine Option, rücken nachfolgende
Optionen in der Reihenfolge auf.

C) Wetterbedingte Buchungen - Umbuchungen
sind nur am Aufenthaltsort des Fotomodells möglich und müssen ausdrücklich als solche bezeichnet werden.
Wetterbed. Buchungen können nur mit 1 bis 3 Ausweichterminen angenommen werden. Bei allen Umbuchungen gilt folgendes:
1. Umbuchung: keine Entschädigung
2. Umbuchung: wird zu 25% des Tarifs verrechnet
3. Umbuchung: wird zu 50% des Tarifs verrechnet
Zusätzlich zum vereinbarten Honorar.
Umbuchungen auf unbestimmte Zeit werden nicht entgegengenommen. Sie gelten als Stornierung und werden wie diese verrechnet.

:: IV ::

:: Terminstornierung ::

Für alle abgesagten Festbuchungen verrechnet die Agentur
€ 22,-- pro Inlandsbuchung
€ 36,-- pro Auslandsbuchung
Der Stornierende muss seine Begründung nachweisen und hat dem Betroffenen folgende Zahlung zu leisten
3 Werktage vor Arbeitstag 25% des Honorars
2 Werktage vor Arbeitstag 50% des Honorars
1 Werktag vor Arbeitstag 100% des Honorars
Außer das Modell erhält anderweitige Arbeit - deren Einnahmen von der Zahlung des
Stornierenden Kunden in Abzug gebracht werden können.

:: V ::


Die Arbeitszeit eines Fotomodels oder Mannequin beträgt 8 Stunden. Beginnend mit dem Eintreffen an der Location - ausschließlich Mittagspause. Halbtagesbuchungen 4 Stunden ohne Mittagspause. Modelle können ganztägig, halbtägig oder für eine EH (Einheit=2 Std.-einmalig pro Tag) gebucht werden.
Vorbereitung wie Make-up und Friseur zählen zur Arbeitszeit.
Überstunden werden mit zumindest 15% des vereinbarten Tageshonorars pro angefangene Stunde vergütet. Eine Überschreitung der Arbeitszeit bis zu 30 Minuten wird aus Kulanz nicht berechnet.
Die gemeinsame An- und Abreise von Fotomodell und Kunde zwischen Hotel und Arbeitsort (location) zählt zur Arbeitszeit. An - und Abreise (zusammen) bis zu einer Stunde am Tag werden aus Kulanz nicht berechnet.

:: VI ::

Anproben - Coiffeursitzungen und Reisezeit für Modeschauen werden zu 50 % des Tarifs verrechnet.

:: VII ::

Bei Buchungen ab 5 Tagen wird die Reisezeit nicht verrechnet. Alle anfallenden Reisespesen müssen vom Auftraggeber übernommen werden bzw. individuell nach Absprache mit Agentur. Bei Anreise mit eigenem KFZ wird mit Kilometergeld à € 0,35609 abgerechnet.

:: VIII ::

:: Nutzungsrechte ::

1.                               Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, werden mit dem vereinbarten Fotomodellhonorar die Nutzungsrechte an den Aufnahmen ausschließlich dem genannten Kunden ein Jahr innerhalb Deutschlands für den vereinbarten Verwendungszweck, das vereinbarte Produkt und die vereinbarte Nutzungsform eingeräumt. Die Jahresfrist beginnt mit der tatsächlichen Nutzung, spätestens 2 Monate nach Erstellung der Aufnahmen.

2.                               jede weitergehende Nutzung, insbesondere für Poster, Plakate, Displays, Videos, sowie Nutzung des Fotomodellnamens bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung durch die Agentur.

3.                               Nutzungsrechte werden erst durch Zahlung des vereinbarten Entgelts eingeräumt. Jegliche Nutzung vor vollständiger Zahlung des vereinbarten Entgelts ist unzulässig.

4.                               Tests und Probeaufnahmen unhonorierter Fotos dürfen nicht ungefragt veröffentlicht werden. Im Streitfalle gilt: volle Entschädigung des Models und der Agentur

:: IX ::

Unterwäsche, Akt-, Halbakt- und Risikoaufnahmnen müssen vor der Festbuchung genau detailliert angefragt, sowie schriftlich bestätigt werden. Ansonst ist das Model berechtigt die Arbeit zu verweigern, bei voller Bezahlung des abgemachten Honorars. Zuschläge gemäß Tarifliste oder nach Vereinbarung. Bei Risikoaufträgen muss das Model vom Kunden versichert sein.

:: X ::

Reklamationen müssen am Arbeitstag selbst an die Agentur erfolgen. Außer Polaroidaufnahmen dürfen keine Fotos gemacht werden - oder das Honorar und Spesen müssen bezahlt werden. Bei Zuspätkommen des Modells muss dieses die abgemachte Arbeitsdauer voll nacharbeiten. Der Kunde hat das Recht, andere, für Gruppenaufnahmen wartende Modells auf Kosten des (der) Zuspätkommenden auszugleichen.
Bei nachweisbarer
Krankheit
oder bei Unfällen des durchführenden Auftraggebers oder Models kurz vor bzw. während der Auftragszeit entfällt der gegenseitige Anspruch entschädigungslos.

:: XI ::

Accessoires werden vom Model im üblichen Rahmen zur Verfügung gestellt. Bei Sonderwünschen ist die Agentur rechtzeitig zu verständigen, wenn möglich werden sie von der Agentur beschafft. Eventuelle Leihkosten werden ohne Aufschlag weiter verrechnet.

:: XII ::

:: Zahlungsbedingungen ::

Die Bezahlung der Modelrechnung (einschließlich Spesen) hat nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist wird ein Verzugszinssatz von 15% plus Spesen verrechnet.

:: XIII ::

:: Schlussbestimmungen ::

Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen oder Ergänzungen der Buchungen und Abweichungen von diesen Buchungsbedingungen nur nach vorheriger Absprache mit der Agentur vorzunehmen und es zu unterlassen, Fotomodelle während der Arbeitszeit zu Buchungsänderungen oder Buchungsergänzungen anzuhalten.
2. Die Gültigkeit der Buchungsbedingungen wird durch die etwaige Ungültigkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. An Stelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.
Gerichtsstand ist für alle Parteien Wesel, nach deutschem Recht.

 

Stand : 07.07.2007

 

 

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