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Casting Promotion
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Allgemeine
Buchungsreglement
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:: Casting Promotion Modelmanagement ::
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I ::
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Buchungsgrundlagen
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1.
Die Agentur gibt Erklärungen gegenüber dem Kunden im Namen und Auftrag
des Fotomodells
ab. Als Kunde gilt derjenige, der bei der Agentur bucht, soweit nicht
ausdrücklich bei der
Buchung etwas anderes vereinbart wird.
2.
Der Kunde schuldet der Agentur die Vermittlungsprovision. Die beträgt,
soweit nicht anders
vereinbart, 20 % des vereinbarten Fotomodellhonorars, mindestens aber € 30,--
oder des zu
zahlenden Ausfallhonorars zzgl. MwSt.
Jegliche Haftung der Agentur aus dem vermittelten Rechtsverhältnis ist
ausgeschlossen. Der
Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen das Fotomodell mit dem
Provisionsanspruch der
Agentur aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
3.
Der Kunde schuldet die Vermittlungsprovision auch für Folgebuchungen,
solange das
Fotomodel/Mannequin sich von der Agentur vertreten lässt. Er verpflichtet sich
ausdrücklich,
Direktbuchungen unter Umgehen der Agentur zu unterlassen. Der Provisionsanspruch
der
Agentur gegenüber dem Auftraggeber bleibt somit in jedem Fall bestehen!
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II ::
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Honorartarife
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A) Normalhonorare
gültig für redaktionelle Arbeiten, bezahlte PR, Prospekte, Kataloge, Broschüre
etc.
B) Spezialtarife für Werbung in den klassischen Medien TV, Video, Kino usw.
C) Zuschläge zu A) werden verrechnet für Anzeigen, Packungen, Plakate, POS,
Displays, Wäsche, Miederwaren, Akt.
Der Tarif A) ist zugleich Berechnungsbasis für Ausfallhonorare, Spesenersatz
etc.
Zur Entgegennahmen
von Honoraren sind Modelle berechtigt. Reisespesen sowie
km-Geldabrechnungen können auch vom Modell sofort mit dem Auftraggeber
erledigt werden.
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III ::
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Buchungsarten
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A)
Festbuchungen
werden durch die (wenn zeitlich möglich) Modelagentur schriftlich bestätigt und
sind für alle Parteien bindend.
B)
Optionsbuchungen
verschaffen dem Kunden ein Buchungsvorrecht bzw. sind terminverbindliche
Reservierungen. Eine Option verfällt, wenn spätestens drei Werktage (bis 18.00
Uhr) vor Tätigkeitsbeginn oder innerhalb von einem Werktag nach Aufforderung
durch die Agentur eine Festbuchung erfolgt. Samstag und Sonntag sind keine
Werktage.
Es gilt Mitteleurop. Zeitrechnung.
Optionen werden nach Buchungseingang notiert. Handelt es sich nicht um eine
erste Option,
wird dem Kunden der Rang der Option mitgeteilt. Verfällt eine Option, rücken
nachfolgende
Optionen in der Reihenfolge auf.
C)
Wetterbedingte Buchungen - Umbuchungen
sind nur am Aufenthaltsort des Fotomodells möglich und müssen ausdrücklich als
solche bezeichnet werden.
Wetterbed. Buchungen können nur mit 1 bis 3 Ausweichterminen angenommen werden.
Bei allen Umbuchungen gilt folgendes:
1. Umbuchung: keine Entschädigung
2. Umbuchung: wird zu 25% des Tarifs verrechnet
3. Umbuchung: wird zu 50% des Tarifs verrechnet
Zusätzlich zum vereinbarten Honorar.
Umbuchungen auf unbestimmte Zeit werden nicht entgegengenommen. Sie gelten als
Stornierung und werden wie diese verrechnet.
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IV ::
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Terminstornierung
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Für alle abgesagten
Festbuchungen verrechnet die Agentur
€ 22,-- pro Inlandsbuchung
€ 36,-- pro Auslandsbuchung
Der Stornierende muss seine Begründung nachweisen und hat dem Betroffenen
folgende Zahlung zu leisten
3 Werktage vor Arbeitstag 25% des Honorars
2 Werktage vor Arbeitstag 50% des Honorars
1 Werktag vor Arbeitstag 100% des Honorars
Außer das Modell erhält anderweitige Arbeit - deren Einnahmen von der Zahlung
des
Stornierenden Kunden in Abzug gebracht werden können.
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V ::
Die
Arbeitszeit
eines Fotomodels oder Mannequin beträgt 8 Stunden. Beginnend mit dem Eintreffen
an der Location - ausschließlich Mittagspause. Halbtagesbuchungen 4 Stunden ohne
Mittagspause. Modelle können ganztägig, halbtägig oder für eine EH (Einheit=2
Std.-einmalig pro Tag) gebucht werden.
Vorbereitung wie Make-up und Friseur zählen zur Arbeitszeit.
Überstunden werden mit zumindest 15% des vereinbarten Tageshonorars pro
angefangene Stunde vergütet. Eine Überschreitung der Arbeitszeit bis zu 30
Minuten wird aus Kulanz nicht berechnet.
Die gemeinsame An- und Abreise von Fotomodell und Kunde zwischen Hotel und
Arbeitsort (location) zählt zur Arbeitszeit. An - und Abreise (zusammen) bis zu
einer Stunde am Tag werden aus Kulanz nicht berechnet.
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VI
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Anproben - Coiffeursitzungen und Reisezeit für Modeschauen
werden zu 50 % des
Tarifs verrechnet.
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VII ::
Bei
Buchungen ab 5 Tagen
wird die Reisezeit nicht verrechnet. Alle anfallenden Reisespesen müssen vom
Auftraggeber übernommen werden bzw. individuell nach Absprache mit Agentur. Bei
Anreise mit eigenem KFZ wird mit Kilometergeld à € 0,35609 abgerechnet.
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VIII ::
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Nutzungsrechte
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1.
Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, werden mit dem vereinbarten
Fotomodellhonorar die Nutzungsrechte an den Aufnahmen ausschließlich dem
genannten Kunden ein Jahr innerhalb Deutschlands für den vereinbarten
Verwendungszweck, das vereinbarte Produkt und die vereinbarte Nutzungsform
eingeräumt. Die Jahresfrist beginnt mit der tatsächlichen Nutzung, spätestens 2
Monate nach Erstellung der Aufnahmen.
2.
jede weitergehende Nutzung, insbesondere für Poster, Plakate, Displays,
Videos, sowie Nutzung des Fotomodellnamens bedarf einer ausdrücklichen
schriftlichen Einwilligung durch die Agentur.
3.
Nutzungsrechte werden erst durch Zahlung des vereinbarten Entgelts
eingeräumt. Jegliche Nutzung vor vollständiger Zahlung des vereinbarten Entgelts
ist unzulässig.
4.
Tests und Probeaufnahmen unhonorierter Fotos dürfen nicht ungefragt
veröffentlicht werden. Im Streitfalle gilt: volle Entschädigung des Models und
der Agentur
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IX ::
Unterwäsche, Akt-, Halbakt- und Risikoaufnahmnen
müssen vor der Festbuchung genau detailliert angefragt, sowie schriftlich
bestätigt werden. Ansonst ist das Model berechtigt die Arbeit zu verweigern, bei
voller Bezahlung des abgemachten Honorars. Zuschläge gemäß Tarifliste oder nach
Vereinbarung. Bei Risikoaufträgen muss das Model vom Kunden versichert sein.
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X ::
Reklamationen
müssen am Arbeitstag selbst an die Agentur erfolgen. Außer Polaroidaufnahmen
dürfen keine Fotos gemacht werden - oder das Honorar und Spesen müssen bezahlt
werden. Bei
Zuspätkommen
des Modells muss dieses die abgemachte Arbeitsdauer voll nacharbeiten. Der Kunde
hat das Recht, andere, für Gruppenaufnahmen wartende Modells auf Kosten des
(der) Zuspätkommenden auszugleichen.
Bei nachweisbarer
Krankheit
oder bei Unfällen des durchführenden Auftraggebers oder Models kurz vor bzw.
während der Auftragszeit entfällt der gegenseitige Anspruch entschädigungslos.
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XI ::
Accessoires
werden vom Model im üblichen Rahmen zur Verfügung gestellt. Bei Sonderwünschen
ist die Agentur rechtzeitig zu verständigen, wenn möglich werden sie von der
Agentur beschafft. Eventuelle Leihkosten werden ohne Aufschlag weiter
verrechnet.
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XII ::
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Zahlungsbedingungen
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Die
Bezahlung der Modelrechnung (einschließlich Spesen) hat nach Erhalt der Rechnung
ohne jeden Abzug zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist wird ein Verzugszinssatz
von 15% plus Spesen verrechnet.
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XIII ::
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Schlussbestimmungen
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Der
Kunde verpflichtet sich, Änderungen oder Ergänzungen der Buchungen und
Abweichungen von diesen Buchungsbedingungen nur nach vorheriger Absprache mit
der Agentur vorzunehmen und es zu unterlassen, Fotomodelle während der
Arbeitszeit zu Buchungsänderungen oder Buchungsergänzungen anzuhalten.
2. Die Gültigkeit der Buchungsbedingungen wird durch die etwaige Ungültigkeit
einzelner Bestimmungen nicht berührt. An Stelle einer unwirksamen Bestimmung
gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.
Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.
Gerichtsstand ist für alle Parteien Wesel, nach deutschem Recht.
Stand : 07.07.2007
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